IT Compliance

IT Compliance

Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten und haben nicht die nötigen Ressourcen im Haus?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter!

 

Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass alle Unternehmen bei denen zwanzig oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten bestellen und an die Aufsichtsbehörde melden müssen. Aber auch wenn in einem Unternehmen weniger Personen beschäftigt sind, legt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Unternehmen eine ganze Reihe von Pflichten auf. So gibt es zum Beispiel Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungspflichten gegenüber den Betroffenen. Alle Verarbeitungen müssen geprüft und die Risiken für die Betroffenen bewertet werden. Im Rahmen eines Mandats als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.

  • Beurteilung organisatorischer und technischer Abläufe hinsichtlich datenschutzrechtlicher Anforderungen
  • Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
  • Erstellung des gesetzlich geforderten Verfahrensverzeichnisses
  • Erstellung von Organisationsanweisungen und Richtlinien
  • Berichterstattung an die Geschäftsleitung
  • Beantwortung von Anfragen zum Datenschutz von Kunden und Mitarbeitern
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
  • Ressourcen im Unternehmen freisetzen
  • Schulungsaufwand minimieren
  • eventuelle Interessenskonflikte umgehen
  • Nutzung von juristischen Ressourcen